Seit 18. Februar 2004 besteht im Saarland eine Rauchmelderpflicht für Neu- und Umbauten. Ab Januar 2017 gilt diese auch für Bestandsbauten.
Im Einzelnen besagt die Verordnung zur Rauchmelderpflicht des Saarlandes folgendes:
In der Verordnung, die Teil der Landesbauordnung ist, ist die Verantwortlichkeit nicht festgelegt. In diesen Fällen richtet sich die Landesbauordnung an die Eigentümer. Damit sind die Eigentümer für die Montage und Wartung der Rauchmelder verantwortlich und können haftbar gemacht werden.
Wichtig ist, dass der Rauchmelder, die DIN 14676 erfüllt. Nicht zwingend notwendig ist eine Vernetzung der einzelnen Rauchmelder.