Die Rettungsgasse


 Auf einer 2-spurigen Autobahn wird die Rettungsgasse zwischen den Fahrspuren gebildet.

Die Rettungsgasse einer 3-spurigen Autobahn wir zwischen der linken und der mittleren Spur gebildet.


Die österreichische Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft (ASFINAG) hat hierzu folgendes Video veröffentlicht. 


Die Bildung einer Rettungsgasse ist auch in Österreich und Tschechien Pflicht. 

Wer in Deutschland die Gasse nicht frei macht, begeht eine Verkehrswidrigkeit und wird mit einem Bußgeld von mind. 20€ belegt. Wer zusätzlich ein Einsatzfahrzeug blockiert muss mit einem Verfahren wegen unterlassener Hilfeleistung rechnen.

In Österreich steht die Rettungsgasse mittlerweile im Verkehrsrecht. Hier kann die Nichteinhaltung der Rettungsgasse bis zu 2.180€ kosten.